Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Alphaset, Sept. 2019


§ 1 Allgemeines


1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGLB“ genannt) regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen der Alphaset Handelsgesellschaft m. b. H., FN 85327g, (nachfolgend: „Alphaset“ genannt) und Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches und Angehörigen freier Berufe, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit handeln, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Vertragsschluss erfolgt aufgrund der nachfolgenden AGLB sowie aufgrund einzelvertraglicher Regelung.

2. Alphaset ist jederzeit berechtigt, Änderungen ihrer AGLB vorzunehmen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der in Schriftform oder nach erstmaliger Veröffentlichung der auf shop.alphaset.at erfolgten Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.


§ 2 Geltung


1. Diese AGLB gelten in ihrer, zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung für sämtliche, von Alphaset gegenüber den in § 1 Abs. 1 genannten Kunden zu erbringenden Lieferungen von Verbrauchsmaterialien und Werkzeugen auf Bestellung aus dem Katalogangebot oder im Onlineshop von Alphaset., ausgenommen Systemtechnikprodukte (Maschinen, Maschinenzubehör, Ersatzteile, Software), Service- Installations-, Reparatur- und Schulungsleistungen

2. AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern Alphaset deren Geltung nicht schriftlich genehmigt hat. Diese AGLB gelten als Rahmenvereinbarung auch für sämtliche Folgegeschäfte auch wenn bei deren Abschluss auf deren Geltung nicht neuerlich hingewiesen wird. Wird für einen einzelnen Geschäftsfall ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart, so gelten diese Bedingungen lediglich für das betreffende Einzelgeschäft und darüber hinaus nur insoweit, als sie nicht mit Bestimmungen dieser AGLB und getroffenen einzelvertraglichen Regelungen gesamt oder teilweise in Widerspruch stehen. Führt Alphaset vorbehaltlos Lieferungen an einen Kunden aus, obwohl sie Kenntnis von dessen AGB hat, welche mit diesen AGLB gänzlich oder teilweise in Widerspruch stehen, liegt darin keine Genehmigung entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden.

3. Ein kundenseitiger ganz- oder teilweiser Widerspruch gegen die vorliegenden AGLB ist lediglich bis zum Abschluss des Bestellvorganges zulässig und muss Alphaset nachweislich schriftlich zugegangen sein und berechtigt Alphaset zum Vertragsrücktritt, ohne dass dem Kunden hieraus ein Schadensersatzanspruch oder sonstiger Anspruch erwächst.

4. Eine von den Bestimmungen dieser AGLB abweichende Geschäftspraxis setzt deren Geltung im Allgemeinen und im Besonderen für nachfolgende Geschäftsfälle nicht außer Kraft.


§ 3 Vertragsabschluss


1. Das Waren - und Leistungsangebot von Alphaset ist freibleibend und stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, gegenüber Alphaset in Form einer schriftlichen oder (fern)mündlichen Bestellung ein Angebot abzugeben. Wird der Eingang der Bestellung durch Alphaset bestätigt oder geht eine Bestellung bei Alphaset ein, ohne dass eine schriftliche oder (fern)mündlich erklärte Auftragsbestätigung an den Kunden ergeht, so stellt dies noch keine Annahme des in der Bestellung liegenden Angebots dar.

Die Angebotsannahme durch Alphaset erfolgt nach deren Wahl durch unmittelbare oder im Falle eines Streckengeschäftes durch mittelbare Ausführung der Bestellung mittels schriftlicher Annahmeerklärung (Auftragsbetätigung) oder durch Zusendung der Ware auf Lieferschein. Die Zusendung oder Übergabe eines Lieferscheins und/oder einer Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.

Online-Bestellungen: Die Produktdarstellungen im Online-Shop bilden kein rechtlich bindendes Angebot von Alphaset, sondern einen rechtlich unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch das Anklicken des Buttons "Kaufen" im Online-Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Nach Abschluss des Bestellvorganges im Onlineshop erhält der Kunde eine Bestellbestätigung. Diese stellt keine Auftragsbestätigung dar und ist für Alphaset unverbindlich.

2. Alphaset steht ab Zugang der schriftlichen, nach Erhalt der (fern)mündlich erklärten oder Bestellung im Onlineshop eine Frist von 6 Tagen offen, das Angebot des Kunden anzunehmen. Sofern Alphaset dem Kunden binnen der 6-tägigen Annahmefrist keine Annahmeerklärung übermittelt oder die Bestellung durch Alphaset oder, im Falle des Streckengeschäfts, durch den Produzenten, Lieferanten oder sonstigen Dritten nicht ausgeführt wird, ist der Kunde ohne Angabe von Gründen zum Widerruf seiner Bestellung berechtigt, wobei diese schriftlich zu erfolgen hat.

Hat Alphaset die Auftragsbestätigung an den Kunden an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Emailadresse abgesendet, sind kundenseitige Auftragsänderungen und Auftragsstornierungen nicht mehr zulässig. Kann jedoch kundenseitige Auftragsänderungen nach Absendung der Auftragsbestätigung an den Kunden als neues Angebot behandeln.

3. Schadenersatz- und/oder sonstige Ansprüche gegen Alphaset wegen Nichtannahme eines Auftrages sowie wegen Nichtausführung einer Bestellung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Mündliche Nebenabreden sind, vorbehaltlich schriftlicher Genehmigung durch Alphaset, ausnahmslos unwirksam.

5. Auftragsbestätigungen zugrundeliegende Unterlagen, Muster, Abbildungen, Farb- und Haltbarkeitsangaben, Maß- und Gewichtsangaben stellen Annäherungswerte dar bzw. dienen lediglich der Veranschaulichung der jeweiligen Produkte. Alphaset haftet nicht für die Richtigkeit derartiger Angaben. Auch für die Richtigkeit von Angaben und Darstellungen in Produktdatenblättern, Prospekten und Produktvideos übernimmt Alphaset keine Haftung. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von Darstellungen und Angaben in Angebotsunterlagen von Alphaset oder im Rahmen von Kundenschriftverkehr sind unbeachtlich und ändern nichts an der Abnahme- und Zahlungsverpflichtung des Kunden.


§ 4 Lieferung


1. Mangels anderslautender schriftliche Vereinbarung, erfolgen sämtliche Lieferungen ab Lager Alphaset oder, - im Falle eines Streckengeschäfts, durch den Produzenten, Lieferanten oder sonstigen Dritten. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Lieferzeitangaben von Alphaset sind, vorbehaltlich § 4 Pt. 3., unverbindlich. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

2. Jede Lieferverpflichtung von Alphaset steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung sowie im Falle eines Streckengeschäfts unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit des Vorlieferanten.

3 . Lieferzeitangaben und Lieferfristen im Rahmen von Fix- oder Termingeschäften, sind lediglich dann rechtsverbindlich, wenn diese dem Kunden von Alphaset schriftlich rechtsverbindlich bestätigt werden.

Der Lauf der Lieferfrist beginnt frühestens am Tage der Absendung der Auftragsbestätigung an den Kunden. Die Einhaltung verbindlich vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde die von ihm vor Auslieferung der Ware vereinbarungsgemäß zu erbringenden Vertragspflichten jeweils rechtzeitig und vollständig erfüllt hat.

4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die vertragsgegenständliche Ware bis zum letzten Tag der Lieferfrist das jeweilige Auslieferungslager verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

5. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände wie z.B. extreme Witterung be- bzw. verhindert wird, welche außerhalb der Einflusssphäre von Alphaset liegen und beinhaltet auch die Anlieferungsverzögerung durch den Hersteller aufgrund höherer Gewalt.

6. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, extreme Witterung oder ähnliche Umstände unausführbar oder in einem für Alphaset geschäftlich nicht mehr vertretbarem Umfang erschwert, so wird Alphaset für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht frei und ist nach eigenem Ermessen zum Vertragsrücktritt berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn einer oder mehrere Lieferanten von Alphaset aus einer oder mehrerer der vorstehend genannten Gründen nicht in der Lage sind, Alphaset fristgerecht zu beliefern. Alphaset wird dem Kunden das bestehende Auslieferungshindernis anzeigen, sofern dieses dem Kunden nicht bereits bekannt ist oder bekannt sein muss.

7. Alphaset ist in der Wahl ihrer Transportmittel frei.

8. Für Lieferverzögerungen, welche auf Umständen beruhen, welche dem von Alphaset beauftragten Lieferservice und/oder Transportunternehmen zuzurechnen sind, übernimmt Alphaset keinerlei Haftung.

9. Beinhaltet eine Bestellung mehrere Artikel gleicher und/oder ungleicher Art und/oder Menge, ist Alphaset nach eigenem Ermessen berechtigt, Teillieferungen an den Kunden auszuführen.

10. Der Kunde ist verpflichtet, Produktbeschreibungen und Produktdatenblätter, welche gelieferter Ware beiliegen und/oder auf der Webseite von Alphaset veröffentlicht sind, vor und bei Verwendung und/oder Inbetriebnahme der Ware genau zu beachten.

11. Schadenersatzansprüche des Kunden aus dem Titel des Lieferverzugs sind in allen Fällen verzögerter Lieferung ausgeschlossen, auch wenn eine Alphaset gesetzte (Nach-) Frist zur Lieferung abgelaufen ist.


§ 5 Gefahrenübergang


1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware von Alphaset an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person, einen Lieferdienst, ein Transportunternehmen oder bei Selbstabholung an den Kunden selbst übergeben worden ist.

2. Gleiches gilt, wenn Alphaset die Ware vereinbarungsgemäß zur Abholung durch den Kunden oder ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen oder Lieferservice bereithält sowie für etwaige, aufgrund besonderer Vereinbarung durch eigene Fahrzeuge von Alphaset und/oder fracht- und verpackungsfrei erfolgte Lieferungen.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug gerät. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die ihm vertragsgemäß angebotene Lieferung aus welchen Gründen immer nicht oder nicht zur vereinbarten Zeit annimmt.


§ 6 Preise – Lieferkosten – Lagerkosten - Verpackungskosten


1. Die von Alphaset in Katalogen oder im Onlineshop genannten Preise sind freibleibend. Die gültige Preisliste mit tagesaktuellen Preisen ist bis auf Widerruf unter www.shop.alphaset.at online abrufbar. Preise verstehen sich als Netto-Preise und gelten ab Werk/Lager zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe exklusive der Kosten für den Zuschnitt und die Konfektionierung von Waren sowie der Kosten für Verpackung, Transport, Transportverpackung, Entladung und Transportversicherung. Hiervon abweichende Kostentragungsregelungen bleiben der einzelvertraglichen Vereinbarung vorbehalten.

2. Verweigert der Kunde die Übernahme der bestellten Ware, ist Alphaset berechtigt, dem Kunden neben dem Fakturenbetrag die durch den Annahmeverzug entstehenden Manipulations-, Lager- und (Rück-)Transportkosten in Rechnung zu stellen.


§ 7 Zahlungsbedingungen


1. Lieferungen erfolgen, soweit keine anderslautenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, per Nachnahme. Wird dem Kunden ein Zahlungsziel eingeräumt, wird die Kaufpreisforderung unbeschadet des vereinbarten Zahlungsziels sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit anderen, Alphaset gegenüber bestehenden, Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder wenn sonstige, in der Sphäre des Kunden gelegene Umstände eintreten, durch welche die Realisierung einer oder mehrerer offener Forderungen für Alphaset gefährdet erscheint. Alphaset ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden den gesamten, offenen Schuldsaldo auf dem Kundenkonto binnen 14 Tagen samt Manipulationsspesen iHv € 70,00 zzgl. gesetzlicher USt. zur Zahlung fällig zu stellen. Zahlungen sind ausnahmslos in Euro zu leisten; Wechsel und Schecks werden von Alphaset als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

2. Alphaset behält sich die Festlegung und Neufestlegung von Zahlungsmodalitäten und Zahlungszielen, unabhängig von der Ausgestaltung und Geltungsdauer früher getroffener Vereinbarungen, ausdrücklich vor. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Bonität des Kunden verschlechtert und/oder die Zahlung einer oder mehrerer fälliger Forderungen nicht binnen vereinbarter Frist erfolgt.

Bei Teillieferungen ist Alphaset berechtigt, über die gelieferten Waren Teilrechnungen zu legen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bezahlung von Teilrechnungen von der vollständigen Lieferung sämtlicher, im nämlichen Auftrag bestellten Waren, abhängig zu machen. Gerät der Kunde mit der Bezahlung von Teilrechnungen in Verzug, ist Alphaset berechtigt, von weiteren Lieferungen auf Rechnung oder überhaupt Abstand zu nehmen.

3. Bei Zahlungen nach Fälligkeit ist Alphaset berechtigt, dem Kunden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden Zinssatzes gem. § 456 UGB Rechnung zu stellen.

4. Skonti, Rabatte, Frachtfreigrenzen, sonstige Nachlässe und Zahlungsziele gewährt Alphaset ausschließlich unter der Bedingung, dass diese in der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste oder in den der Bestellung zugrundeliegenden Angebotsunterlagen ausdrücklich vorgesehen sind oder zwischen den Vertragsteilen einzeln ausverhandelt und schriftlich vereinbart wurden. Alphaset behält sich die Änderung von Vereinbarungen über Skonti, Rabatte, Frachtfreigrenzen, sonstige Nachlässe und Zahlungsziele für Folgegeschäfte ausdrücklich vor. Auf ausständige Forderungen gewährt Alphaset weder Skonti noch sonstige Nachlässe oder Zahlungserleichterungen.

5.. Geleistete Zahlungen an Mitarbeiter und Vertreter, Boten oder sonstige Dritte erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Kunden/Bestellers und im Zweifel nicht mit schuldbefreiender Wirkung für Alphaset. Hiervon ausgenommen sind Zahlungen, welche der Kunde in den Geschäftsräumlichkeiten von Alphaset gegen Ausfolgung eines Kassabelegs leistet.

6. Mahn- und Inkassospesen: Im Falle des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde, Alphaset die ihr entstehenden Mahn- und Inkassospesen eines mit dem Inkasso beauftragten Inkassoinstitutes und/oder die tarifmäßigen anwaltlichen Betreibungskosten und Barauslagen, welche Alphaset zur Hereinbringung offener Forderungen gegen den Kunden aufwendet, im vollen Umfang zu ersetzen.

7. Alphaset ist berechtigt, eingehende Zahlungen von Kunden unabhängig von allfälligen Widmungen zuerst auf Betreibungskosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital zur Anrechnung zu bringen und von mehreren Schuldposten zuerst die ältesten Forderungen zu saldieren.

8. Bankeinzug/Einziehungsermächtigungen: Im Falle von Rückbuchungen eingezogener Fakturenbeträge durch das Alphaset vom Kunden zur Einziehung ihrer Forderungen namhaft gemachten Bankinstitut, ist der Kunde verpflichtet, Alphaset die durch die Rückbuchung angefallenen Bankspesen sowie den hiermit in Zusammenhang stehenden, firmeninternen Manipulationsaufwand in Höhe von € 70,00 zzgl. USt pro Rückbuchungsvorgang zu ersetzen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten


1. Sämtliche, von Alphaset gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren (Zinsen, Mahnspesen, Betreibungskosten und Manipulationsgebühren) in deren Eigentum. Gelieferte Ware, an welcher Alphaset Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird nachstehend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.

2. Jede Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und/oder sonstige Belastung von Vorbehaltsware ist dem Kunden während aufrechten Vorbehaltseigentums von Alphaset ausnahmslos untersagt.

3. Jegliche Zugriffe Dritter, insbesondere exekutive Zugriffe auf Vorbehaltsware, welche sich in der Obhut des Kunden befindet, sind Alphaset unverzüglich, unaufgefordert und schriftlich unter namentlicher Anführung des Dritten und dessen Koordinaten zu melden.

4. Alphaset ist berechtigt, die sofortige Herausgabe von gelieferter Vorbehaltsware zu fordern, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder vollständig nachkommt, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet, ein gegen den Kunden gestellter Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt.

5. Zurücknahme oder Rückstellung von Vorbehaltsware gilt nicht als Vertragsrücktritt und das Recht von Alphaset, vom Kunden Vertragserfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt unberührt.

6. Sämtliche Kosten, welche Alphaset im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihrer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt aufwendet, trägt der Kunde.

7. Verletzt der Kunde seine vertraglichen Pflichten (z.B. Zahlungspflichten, vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, Informations- und Offenlegungspflichten etc.), ist Alphaset nach fruchtloser Nachfristsetzung von fünf Werktagen berechtigt, den Vertragsrücktritt zu erklären und vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten die Rückstellung der gelieferten Vorbehaltsware zu fordern. Erfolgt die Rückstellung von Vorbehaltsware im beschädigten Zustand und/oder unvollständig, hält der Kunde Alphaset insoweit vollkommen schad- und klaglos.


§ 9 Aufrechnungsverbot/ Zurückbehaltung von Waren und Zahlungen


1. Zur Aufrechnung mit Forderungen von Alphaset sowie zur Zurückbehaltung von Waren, die Alphaset an den Kunden direkt geliefert hat oder im Wege des Streckengeschäfts liefern hat lassen, ist der Kunde lediglich dann berechtigt, wenn die von ihm behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Alphaset schriftlich anerkannt sind. Darüber hinaus ist jede kundenseitige Aufrechnung gegen Forderungen von Alphaset ausnahmslos unzulässig.

2. Der Kunde ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht berechtigt, Rechnungsbeträge eigenmächtig zu reduzieren und/oder Rechnungsbeträge gänzlich oder teilweise zurückzubehalten.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, behauptete oder bestehende Forderungen gegen Alphaset an Dritte abzutreten.


§ 10 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht /Reklamationen


1. Der Kunde hat die von Alphaset gelieferten Ware umgehend nach Erhalt und jedenfalls vor Verarbeitung eingehend zu prüfen. Reklamationen wegen Transportschäden, Sachmängeln, Fehlmengen oder Falschlieferungen müssen Alphaset bei sonstigem Ausschluss unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag nach Erhalt der Warenlieferung angezeigt werden. Die Anzeige von Sachmängeln hat bei sonstigem Anspruchsverlust unter Verwendung des Schadenformulars von Alphaset, abrufbar unter shop.Alphaset.at/RMA oder ausnahmslos schriftlich und vollständig zu erfolgen. Mängel und Schäden an gelieferter Ware sind vom Kunden exakt zu spezifizieren und in der Schaden- bzw. Mängeldokumentation deutlich kenntlich zu machen, z.B. durch Markierungen am Produkt oder Foto. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB).

Wird eine Lieferung auf Gefahr von Alphaset vereinbart, hat der Kunde vor der Annahme erkennbar beschädigter Sendungen sowie in jenen Fällen, in denen nach Annahme der Ware ein Transportschaden erkennbar wird, bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche unter Mitwirkung des verantwortlichen Transporteurs/Spediteurs ein schriftliches Schadensprotokoll anzufertigen und der Schaden am Übernahmebeleg des Transportunternehmens zu vermerken. Der Kunde ist verpflichtet, Alphaset dieses Schadensprotokoll und sämtliche, zur Geltendmachung erforderlichen Erklärungen und Originalpapiere (Frachtbrief, etc.) unverzüglich auszuhändigen. Missachtet der Kunde die ihm obliegenden Anzeigepflichten, so gilt die Ware als genehmigt; sämtliche Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung (§922 ff ABGB), Garantieleistungen, Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes wegen des Mangels selbst (§933a Abs. 2 ABGB) sowie aus dem Irrtum über die Mängelfreiheit der Sache (§871 ff ABGB) sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Mängel, welche bei der Untersuchung der Ware anlässlich der Lieferung objektiv nicht erkennbar waren, hat der Kunde bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen sowie bei Verlust seines Rechts auf Irrtumsanfechtung binnen zwei Werktagen ab Entdeckung des Mangels schriftlich bei Alphaset anzuzeigen.

2. Weist die gelieferte Ware ein vom Hersteller bestimmtes Haltbarkeitsdatum auf, trifft den Kunden die besondere Pflicht, nach Maßgabe des Lieferdatums die Einhaltung der Haltbarkeitsdauer zu prüfen und die hiervon betroffene Ware im Falle der Nichteinhaltung der Haltbarkeitsdauer laut § 10 Pt.1 zu reklamieren. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

3. Bei Reklamationen jeglicher Art hat der Kunde Alphaset bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche binnen 14 Tagen ab ordnungsgemäß erfolgter Mängelrüge Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch deren Beauftragte zu besichtigen. Der Kunde hat Alphaset auf deren Verlangen spätestens binnen drei Werktagen ab erfolgter Mängelrüge Materialproben von der Reklamationsware zur Verfügung zu stellen. Räumt der Kunde Alphaset das Recht zur Besichtigung der reklamierten Ware nicht ein und/oder stellt der Kunde Alphaset trotz Aufforderung keine Materialprobe von der reklamierten Ware zur Verfügung, ist Alphaset von der Erfüllung sämtlicher Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche frei.

4. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat Alphaset nach eigenem Ermessen die Wahl, für die reklamierte Ware vorläufig Ersatzlieferung zu leisten oder dem Kunden eine angemessene Warengutschrift auszustellen. Die Ausführung einer Ersatzlieferung durch Alphaset beinhaltet nicht das Zugeständnis der Mangelhaftigkeit der reklamierten Ware. Erweist sich die Reklamation als unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, die reklamierte Ware kostenpflichtig abzunehmen. Die Rücksendekosten trägt in diesem Fall der Kunde.

5. Bei Teilreklamationen sind jene Rechnungsbeträge, welche auf nicht reklamierte Ware entfallen, ungeachtet der erfolgten Teilreklamation vereinbarungsgemäß zur Zahlung fällig.

6. Mängelrügen und Reklamationen beeinträchtigen die Fälligkeit der Forderungen von Alphaset nicht.

7. Verarbeitet der Kunde trotz erfolgter Mängelrüge reklamierte Ware ohne schriftliche Zustimmung von Alphaset, so haftet der Kunde für hieraus entstehende Schäden und/oder Ansprüche Dritter ausnahmslos selbst und verzichtet hiermit gegenüber Alphaset auf jegliche Gewährleistungs- Garantie- und Schadenersatzansprüche. Hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter hält der Kunde Alphaset im Falle der eigenmächtigen Verarbeitung von Reklamationsware vollumfänglich schad- und klaglos. Die Geltendmachung von Regressansprüchen, welche Dritte dem Kunden gegenüber erheben, ist Alphaset gegenüber ausgeschlossen.

8. Mangelhafte Ware hat der Kunde zu Dokumentationszwecken bei sonstigem Anspruchsverlust bis zum Abschluss des Reklamationsverfahrens auf seine Kosten und Gefahr aufzubewahren und zur jederzeitigen Ausfolgung an Alphaset oder deren Beauftragte bereitzuhalten.

9. Die Zurücksendung reklamierter Ware bedarf ausnahmslos der vorherigen Information und Zustimmung von Alphaset. Der Kunde hat Retourware licht-, staub- und feuchtigkeitsdicht zu verpacken und zur Abholung bereitzuhalten. Die Abholung von Reklamationsware organisiert Alphaset. Erweist sich die Reklamation des Kunden als berechtigt, trägt Alphaset die Kosten der Warenrücksendung, andernfalls der Kunde.

10. Für Retourware, welche der Kunde beschädigt, verschmutzt und/oder für eine weitere Verwendung gänzlich oder teilweise unbrauchbar gemacht hat, leistet Alphaset weder Gewähr noch Garantie noch Schadenersatz und ist auch sonst von sämtlichen Ansprüchen frei.


§ 11 Vertragsrücktritt


Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei gänzlichem oder teilweisem Zahlungsverzug oder bei Verletzung sonstiger Vertragspflichten, ist Alphaset ohne Angabe von Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten die Rückstellung von bereits gelieferter Ware zu fordern, sofern der Kunde die vereinbarte Gegenleistung noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht hat. Alphaset ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht hat oder wenn über sein oder das Vermögen eines oder mehrerer persönlich haftenden Gesellschafter ein Verfahren nach Insolvenzordnung beantragt wurde oder ein gestellter Insolvenzantrag mangels Vermögens abgewiesen wird, der Kunde seine Zahlungen überhaupt einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt.


§ 12 Sachmängel, Gewährleistung, Schadenersatz, Verjährung, Irrtum


1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren binnen 6 Monaten, berechnet ab dem vereinbarten Gefahrenübergang gemäß diesen AGLB oder sonstigen Vertragsbestimmungen, Für Mängel, welche bei der Untersuchung der Ware anlässlich der Lieferung objektiv nicht erkennbar waren, beträgt die absolute Gewährleistungsfrist bei sonstigem Ausschluss 12 Monate ab dem Lieferdatum. Der Kunde hat derartige Mängel binnen fünf Werktagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs-. Schadenersatz- und/oder sonstiger Ansprüche sowie bei Verlust seines Rechts auf Irrtumsanfechtung schriftlich bei Alphaset geltend zu machen.

2. Genereller Gewährleistungs- und Haftungsausschluss: Bei ungeeigneter, unfachmännischer und unsachgemäßer Verwendung/Verarbeitung von gelieferter Ware oder Teilen hiervon, bei fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme derselben durch den Kunden und/ oder durch Dritte, bei gewöhnlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, bei nicht ordnungsgemäßer Wartung, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Materialien und/oder Untergründe, mangelhafter Bau- und/oder Einbauarbeiten sowie bei Einwirkung warenschädlicher physikalischer, chemischer, elektrischer oder Temperatureinflüsse auf gelieferte Ware leistet Alphaset keine Gewähr und ist dem Kunden gegenüber auch im Übrigen von jeglicher Haftung frei. Maßgeblich für die sach- und ordnungsgemäße Behandlung, Be- und Verarbeitung von Ware oder Warenbestandteilen sind die den gelieferten Produkten beigelegten Produktdatenblätter bzw. Verarbeitungshinweise, abzurufen unter shop.alphaset.at.

3. Bei festgestellten Mängeln an gelieferter Ware leistet Alphaset nach eigener Wahl Gewähr durch Einräumung eines angemessenen Preisnachlasses oder durch Vornahme einer Ersatzlieferung. Im Falle von Ersatzlieferungen ist Alphaset berechtigt, dem Kunden Produkte gleichwertiger Art und Güte zu liefern. Zur Vornahme von Ersatzlieferungen, welche Alphaset für notwendig erachtet, hat der Kunde Alphaset die produkt- und herstellerspezifischen Lieferfristen einzuräumen.

Alphaset haftet nicht für Verspätungsfolgen, welche im Falle von Nachlieferungen beim Kunden oder sonstigen Dritten eintreten, gleich aus welchem Rechtsgrund.

4. Wird auf Waren, welche Alphaset direkt oder indirekt im Wege des Streckengeschäfts liefert, eine Herstellergarantie gewährt, so richten sich hieraus erwachsende Garantieansprüche ausnahmslos gegen den Garantiegeber. Direktansprüche gegen Alphaset aus Herstellergarantien sind ausnahmslos ausgeschlossen.

5. Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln sind Alphaset gegenüber ausgeschlossen, ebenso Ersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von bekannten Mängeln, bei Nichteinhaltung von Produktgarantien, im Falle der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung im strafrechtlich relevanten Ausmaß sowie im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. In den vorstehend angeführten Fällen verjähren Schadenersatzansprüche gegen Alphaset in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Zur Wahrung der Verjährungsfrist bedarf es jedenfalls der rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs durch den Kunden. Jedwede Schadenersatzansprüche gegenüber Alphaset sind, sofern sie nach diesen AGLB nicht ausgeschlossen sind, der Höhe nach auf den positiven Schaden begrenzt, welchen der Kunde aufgrund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädigung des Kunden erleidet.

6. Die Anfechtung von Verträgen wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte ist Alphaset gegenüber ausgeschlossen.


§ 13 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse


1. Schadenersatzansprüche gegen Alphaset, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung, sind, vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Erfüllung zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften wie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Vollendung strafrechtlich relevanter Handlungen gegen den Kunden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Alphaset. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind dem Grunde und der Höhe nach auf den vertragstypischen und objektiv vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern Alphaset nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu haften hat.

2. Soweit ein Schaden, dessen Ersatz der Kunde von Alphaset berechtigterweise ersetzt begehrt, durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Alphaset dem Kunden ausschließlich für die mit der Schadensabwicklung typischerweise verbundenen Nachteile wie bspw. zu tragende Selbstbehalte, die Differenz auf erhöhte Versicherungsprämien zufolge Anhebung des Schadenssatzes, Zinsschäden etc.) für die Dauer von maximal 12 Monaten ab Schadenseintritt.

3. Soweit die Haftung von Alphaset eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Alphaset.

4. Die Haftung Alphasets für entgangenen Gewinn ist, aus welchem Rechtsgrund immer, generell ausgeschlossen.

5. Alphaset haftet nicht für allfällige Kosten für Stehzeiten, Stillstandskosten und Mietkosten des Kunden, Schäden an Betriebsmitteln und/oder sonstigem Eigentum des Kunden und/ oder an Betriebsmitteln und/oder sonstigem Eigentum Dritter, welches sich in den Räumlichkeiten des Kunden befindet, Arbeits- und/oder Montagekosten, welche dem Kunden und/oder sonstigen Dritten aus oder im Zusammenhang mit von Alphaset gelieferter Ware entstehen.

6. Verletzt der Kunde seine Verpflichtung zur Beachtung von Anwendungshinweisen oder Produktdatenblättern gemäß § 4 Pt 10 dieser AGLB, ist Alphaset von sämtlichen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen frei.

7. Für Herstellerangaben, insbesondere in Produktzertifikaten, übernimmt Alphaset keinerlei Haftung, auch wenn Alphaset sich in eigenen Angebotsunterlagen oder im Rahmen von Kundenschriftverkehr auf diese Herstellerangaben bezieht oder diese – schriftlich oder mündlich inhaltlich gleichlautend wiedergibt.

8. Produktempfehlungen und Angaben, welche Alphaset bzw. deren Mitarbeiter über Produkte aus dem Warenangebot von Alphaset machen, sind generell unverbindlich.

Für telefonisch oder mündlich erteilte Auskünfte oder Angaben über Eigenschaften oder die Beschaffenheit von Produkten haftet Alphaset lediglich insoweit, als diese Auskünfte oder Angaben mit dem Inhalt des für das jeweilige Produkt gültigen Produktdatenblattes in Übereinstimmung stehen.


§ 14 Datenschutz, Automationsunterstützte Datenverarbeitung


1. Alphaset ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Kundendaten, gleichgültig ob sie von dem Kunden selbst oder von einem Dritten stammen, für interne geschäftliche Zwecke sowie zur Erleichterung der Auftragsabwicklung, zum Zwecke der Bonitätsprüfung, zum Zwecke der Zusendung von Angeboten sowie zur Durchführung und Administration des allgemeinen Kundenschriftverkehrs sowie der Führung von elektronischen Kundenkonten nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes (DSG 2000, Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten in der jeweils geltenden Fassung) zu verwenden, zu speichern und zu verarbeiten (DVR: 0896331).

2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, von Alphaset Informationsmaterial zu Werbezwecken schriftlich, telefonisch, per SMS oder Email oder in Form von Newslettern zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen mittels formloser Benachrichtigung an Alphaset Handelsgesellschaft m.b.H., 1210 Wien, Moritz-Dreger-Str. 18 oder per email an info@Alphaset.at schriftlich widerrufen.

3. Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht von beiden Vertragsteilen vollständig erfüllt ist, ist der Kunde verpflichtet, Alphaset Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/ und/oder Kontaktadresse und/oder sonstige Änderungen der personenbezogenen Daten, welche Alphaset bei Vertragsabschluss bekanntgegeben wurden, unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, gelten ihm Schriftverkehr, Erklärungen und Lieferungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse mit den Alphaset bekannt gegebenen Daten als zugegangen.

4. Schadenersatzansprüche gegen Alphaset aufgrund des Umgangs mit Kundendaten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Personenbezogene Daten werden von Alphaset selbst erhoben und im Einklang mit dem DSG 2000 in der jeweils geltenden Fassung sowie den übrigen, in Geltung stehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.


§ 15 Schlussbestimmungen


1. Gerichtsstand: Für sämtliche Streitigkeiten aus den durch diese AGLB geregelten Vertragsverhältnissen ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und im Gerichtshofverfahren das Handelsgericht Wien ausschließlich sachlich und örtlich zuständig. Alphaset bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Erfüllungsort: Sowohl für die Lieferungen und Leistungen von Alphaset als auch für sämtliche Leistungs- und Zahlungspflichten des Kunden wird der Sitz der Alphaset in Wien als Erfüllungsort bestimmt und vereinbart.

3. Rechtswahl: Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Alphaset und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

4. Sofern eine Bestimmung dieser AGLB nichtig oder unwirksam sein sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

5. Geschlechtsspezifische Bezeichnungen in diesen AGLB gelten für Männer und Frauen gleichermaßen.